Richtlinie zum nachhaltigen Handeln und verantwortungsvollen Investieren

Stand: November 2024

Diese Richtlinie gilt für die Deutsche Beteiligungs AG und ihre verbundenen Unternehmen (zusammen die „DBAG“).

Die DBAG hat sich einer nachhaltigen Unternehmensführung verpflichtet und erfüllt hohe Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (im Folgenden „ESG“ für Environmental, Social, Governance). Die DBAG ist eine Beteiligungsgesellschaft. Daher geht es bei dieser Selbstverpflichtung vor allem darum, Grundsätze verantwortungsvollen Investierens in den Investmentprozess zu integrieren und unsere Beteiligungen entsprechend zu unterstützen – egal ob wir sie verwalten oder beraten. Sie gilt auch für die übrigen Geschäftsprozesse unseres Unternehmens.

Diese Richtlinie deckt das nachhaltige Handeln der DBAG in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ab und enthält zudem die Richtlinie zum verantwortungsvollen Investieren, in der ESG-Kriterien für Portfoliounternehmen und die Integration in den Investmentprozess vorgegeben werden. Des Weiteren erläutert diese Richtlinie, wie die ESG-Governance der DBAG (einschließlich dem/der ESG-Beauftragten und dem ESG-Ausschuss) aufgebaut ist.

1. Nachhaltiges Handeln der Deutschen Beteiligungs AG

Innerhalb unseres Unternehmens legen wir den Schwerpunkt im Bereich Nachhaltigkeit auf folgende Themen:

In unserem Handeln und Verhalten übernehmen wir Verantwortung dafür, wie sich unsere Entscheidungen jetzt und in Zukunft auf andere auswirken. Wir sind deshalb bestrebt, unser eigenes Handeln auf eine Minimierung der Emission von Treibhausgasen sowie möglichst hohe Ressourceneffizienz auszurichten: 

  • Wir beschränken Geschäftsreisen bewusst auf das notwendige Maß; Geschäftsreisen ersetzen wir soweit möglich durch alternative Kommunikationsformen, z. B. durch Videokonferenzen, und haben eine interne Reisekosten-Richtlinie verabschiedet, die kosteneffizientes und umweltgerechtes Handeln propagiert.
  • Bei der Beschaffung von Verbrauchsgütern, z. B. von Büromaterial, achten wir auf Nachhaltigkeitskriterien und halten eine technische Büroinfrastruktur vor, die eine deutliche Reduktion des Papierverbrauchs möglich macht. Wir beziehen Strom aus erneuerbaren Quellen.
  • Treibhausgasemissionen aus unserem Geschäftsbetrieb, die nach allen Maßnahmen zu deren Vermeidung verbleiben, kompensieren wir in geeigneter Form.
  • Wir sind uns der möglichen Auswirkungen bewusst, die der Klimawandel und der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft auf unsere Organisation und ihre Investitionen haben können. Daher überprüfen wir unsere Investitionsstrategie regelmäßig. Die ESG-Due Diligence als Grundlage einer jeden Beteiligungsentscheidung soll zukünftig auch potenzielle Risiken und Chancen des Klimawandels umfassen. 

Wir wissen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unsere wichtigste Ressource sind. Die DBAG soll auch weiterhin als inklusiver Arbeitsplatz wahrgenommen werden, an dem unsere Belegschaft gute Arbeit leisten und sich weiterentwickeln kann. Dafür haben wir eine Reihe von Initiativen ins Leben gerufen, von denen wir nachfolgend einige vorstellen:

  • Wir erheben regelmäßig die Mitarbeiterzufriedenheit, analysieren die Umfrageergebnisse und berichten sie an das Management, um Maßnahmen zur Sicherung einer hohen Zufriedenheit zu entwickeln.
  • Eine gute Work-Life-Balance ist wichtig. Deshalb können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mobil arbeiten, erhalten Unterstützung bei der Kinderbetreuung und profitieren von vielen weiteren Vorteilen.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen zum Thema Anti-Diskriminierung und Inklusion geschult. Wir erheben und berichten den Anteil von Frauen in Führungspositionen und streben an, diesen Anteil zu steigern. Unser Beitritt zur Level-20-Initiative untermauert diese Selbstverpflichtung, und im Einklang mit dieser Initiative ist es unser Ziel, mindestens 20 % der leitenden Positionen mit Frauen zu besetzen.
  • (Frischgebackene) Eltern unterstützen wir mit unserer bezahlten Elternzeit für die Hauptbetreuungsperson. Die Campus-Event-Reihe „Women in PE“ richtet sich an interessierte Studentinnen und hilft ihnen, schon früh in der Karriere ein Private-Equity-Netzwerk zu finden bzw. aufzubauen.
  • Wir führen regelmäßig eine Überprüfung der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede durch und haben Vergütungssysteme etabliert, um eine faire Bezahlung in allen Positionen sicherzustellen.
  • Mit unserem jährlich überarbeiteten Schulungsprogramm bieten wir allen DBAG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern strukturierte und regelmäßige Schulungsmöglichkeiten, damit sie sich persönlich weiterentwickeln können.
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit haben für uns höchste Priorität. Deshalb bieten wir regelmäßige Arbeitsschutzschulungen sowie Leistungen an, die das Wohlergehen unserer Belegschaft fördern (z. B. Zuschüsse zu Sportangeboten oder jährliche Grippeimpfungen).

Wir engagieren uns in vielfältiger Weise in der Gesellschaft:

  • Als Mitglied im Verein der FREUNDE DER SCHIRN KUNSTHALLE e.V. engagiert sich die DBAG bereits seit 2002 für die Kunstförderung und unterstützt die SCHIRN KUNSTHALLE in Frankfurt am Main. Davon profitieren auch unsere Aktionäre mit einem jährlichen Gutschein zum Besuch einer Ausstellung.
  • Wir haben die Gemeinnützige Stiftung der Deutschen Beteiligungs AG ins Leben gerufen, deren Zweck insbesondere in der finanziellen Unterstützung aktiver und ausgeschiedener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von aktuellen und ehemaligen Portfoliounternehmen der DBAG und von deren Angehörigen in Notlagen besteht. Daneben fördert die Stiftung Kunst und Kultur im Großraum Frankfurt am Main.
  • Die DBAG – und insbesondere das Investment Advisory Team – bietet schon lange Praktika und Stellen für studentische Mitarbeitende an. Durch die Weiterbildung und das Mentoring talentierter Nachwuchskräfte leistet die DBAG somit einen Beitrag zur beruflichen Weiterbildung junger Menschen.

Wir stellen höchste Ansprüche an die Einhaltung anerkannter Standards zur Unternehmensführung. Dies gilt für die börsennotierte Deutsche Beteiligungs AG, für die zur DBAG-Gruppe gehörenden Verwaltungs- und Beratungsgesellschaften der Fondsgesellschaften und für die von uns betreuten Portfoliounternehmen.

Für die DBAG haben eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung einen hohen Stellenwert. Mit offener, zeitnaher und regelmäßiger Information sowie mit transparenten Entscheidungsstrukturen rechtfertigen und fördern wir das Vertrauen unserer Aktionäre. Viele Anforderungen ergeben sich unmittelbar aus dem Aktiengesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz und anderen Gesetzen. Über diesen Mindeststandard gehen wir in unserer Satzung, in unseren Geschäftsordnungen und vor allem in der Praxis in etlichen Fällen hinaus. Wir geben alljährlich die so genannte Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz ab und legen diese auf unserer Web-Seite offen. Damit machen wir transparent, inwieweit wir den Verhaltensempfehlungen der von der deutschen Bundesregierung eingesetzten Kommission und dem von ihr entwickelten „Deutschen Corporate Governance Kodex“ entsprechen.

Wir weisen jährlich aus, wie hoch Ordnungsgelder und Strafzahlungen aufgrund von Compliance-Verstößen im zurückliegenden Geschäftsjahr waren. Zielwert für diese Steuerungskennzahl ist null.

Die Einhaltung gesetzlicher Regelungen durch die DBAG und die von uns betreuten Portfoliounternehmen ist für uns unabdingbar. Hier verfolgen wir eine „Null-Toleranz“-Politik. Wir wenden uns strikt gegen jegliche Form von Korruption oder sonstige unethische Geschäftspraktiken. Um den hohen Anspruch an regelgetreues Verhalten („Compliance“) innerhalb unseres Unternehmens und im Umgang mit den Portfoliounternehmen zu erfüllen, haben wir in 2012 ein umfassendes Compliance-System eingeführt: 

  • Unser Verhaltenskodex enthält die für uns zentralen Werte und Handlungsmaximen.
  • Unser Compliance-Regelwerk umfasst derzeit detaillierte Regelungen und Umsetzungshinweise zu Geldwäsche, IT-Sicherheit, Datenschutz, Mitarbeitergeschäfte, Gleichbehandlung, Reisekosten, Bewirtung sowie Umgang mit Geschenken und Einladungen. Wir überprüfen regelmäßig, ob das Regelwerk ergänzt werden muss.
  • Es bestehen klare Regelungen zur Organisation und Kontrolle des Compliance-Systems; das beinhaltet dessen Weiterentwicklung und die regelmäßige Information und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Wir haben ein Whistleblower-System eingerichtet.
  • Es bestehen klare Regelungen zur Compliance in Akquisitionsprozessen, d. h. in der Due Diligence und im Kaufvertrag zur Beteiligung an neuen Portfoliounternehmen.

Wir haben unseren Anspruch an die Compliance-Systeme in Portfoliounternehmen klar formuliert.

2. Richtlinie für verantwortungsvolles Investieren

Wir sind davon überzeugt, dass Unternehmen mit hohen ESG-Standards besser geführt sind, weniger Geschäftsrisiken haben und letztendlich mehr Wert schaffen. Unser Verständnis eines angemessenen gesellschaftlichen Engagements besteht darin, ESG fest in unserem Beteiligungsgeschäft zu verankern, um so einen Mehrwert sowohl für die Gesellschaft als auch für unsere Aktionäre und Investoren zu schaffen. Deshalb verpflichten wir uns dazu, auch im Rahmen unserer Investitionstätigkeit angemessene ESG-Standards zu erfüllen und streben an, dass sich diese im Laufe der Beteiligung verbessern. Wir wollen damit dem Anspruch unserer Aktionäre und der Investoren in den von uns betreuten Fonds im Hinblick auf verantwortungsvolles Investieren entsprechen.

Dementsprechend haben wir den Investmentprozess für unsere und die von uns betreuten Beteiligungen festgelegt: 

  • Im Rahmen der gesamten Prüfung einer neuen Beteiligungsmöglichkeit untersuchen wir systematisch ESG-bezogene Risiken und Chancen anhand ESG-Kriterien gemäß 2.1.
  • Bereits in einem frühen Stadium der Prüfung wird sichergestellt, dass nur solche Beteiligungsmöglichkeiten weiterverfolgt werden, die im Einklang mit dieser Richtlinie stehen („ESG screening“).
  • Wir berücksichtigen die in der Due Diligence identifizierten ESG-Risiken und -Chancen während der Beteiligungsphase und begleiten die Entwicklung einer Beteiligung mit Blick auf ESG-Aspekte während der gesamten Haltedauer eines Investments bis zur Veräußerung.
  • Unseren Einfluss üben wir durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Organe der DBAG in den Beiräten bzw. Aufsichtsgremien der Portfoliounternehmen aus. Über die Wahrnehmung von Monitoringfunktionen versuchen wir, messbare Verbesserungen der jeweils relevanten ESG-Kriterien zu erreichen.

Diese Richtlinie haben wir entwickelt, damit sie innerhalb unseres Unternehmens als Handlungsempfehlung und Richtschnur dient. Gegenüber den von uns betreuten Portfoliounternehmen wollen wir sie als klaren Ausdruck unserer Erwartungen für den Umgang mit ESG-Themen verstanden wissen. Wir sind uns bewusst, dass jedes Portfoliounternehmen von individuellen internen und externen Faktoren bestimmt wird und deshalb die nachfolgend beschriebenen ESG-Kriterien von unterschiedlicher Relevanz sein können. Weiterhin ist die Rollenteilung zwischen den von uns betreuten Portfoliounternehmen und der DBAG eindeutig: Für die Führung der Portfoliounternehmen sind deren Geschäftsführungen verantwortlich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Organe der DBAG sind nicht geschäftsführend für Portfoliounternehmen tätig. Sie sind lediglich in Beiräten bzw. Aufsichtsgremien der Portfoliounternehmen vertreten. Aus dieser Rolle und mit den sich daraus ergebenden Einflussmöglichkeiten wirken sie auf eine optimale Umsetzung dieser Richtlinie hin.

Bei der Prüfung neuer Beteiligungen und der anschließenden Beteiligungsphase konzentrieren wir uns auf die folgenden ESG-Kriterien:

  • Umwelt: Minimierung und professionelles Management negativer Einflüsse auf die Natur und das Klima
  • Arbeit und Soziales: Förderung guter Arbeitsbedingungen und hoher Sozialstandards sowie das Erbringen eines positiven Beitrags für die Gesellschaft
  • Unternehmensführung und Geschäftsethik: Einhaltung bestmöglicher Standards und Förderung einer guten Geschäftspraxis

Wir prüfen und berücksichtigen außerdem, ob das Geschäftsmodell gemäß dem Klassifikationssystem der EU-Taxonomie als „nachhaltige Wirtschaftstätigkeit“ eingestuft werden kann.

 2.1.1 Umwelt: Minimierung und professionelles Management negativer Einflüsse auf die Natur 

Wir sind davon überzeugt, dass die Verbesserung der Umweltbilanzen der von uns betreuten Portfoliounternehmen zu einer nachhaltigen Wertschöpfung führt. Dabei sind wir uns dessen bewusst, dass alle Entscheidungen nicht frei von Zielkonflikten sind. Unser Anspruch ist es aber, dass die in ökologischer und ökonomischer Hinsicht bestmögliche Lösung gefunden wird.

Unsere Erwartungen an das Handeln der Portfoliounternehmen sind:

  • Die geltende Umweltgesetzgebung am jeweiligen Standort wird strikt eingehalten, hierbei wird eine „Null-Toleranz“-Politik verfolgt.

Erheben der CO2-Emmisionsdaten (Scope 1, 2 und, sofern möglich, auch Scope 3) und Ausrichten ihres Handelns auf CO2-armes Wirtschaften.

  • Transparente Berichterstattung darüber, wie die physischen und Übergangsrisiken und -chancen des Klimawandels identifiziert wurden und wie Geschäftsstrategien entsprechend angepasst werden.
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden ergreifen.
  • Es wird ein minimaler Verbrauch von Energie, Gefahrstoffen und Wasser angestrebt.
  • Es wird versucht, die Entstehung von Abfall zu vermeiden bzw., wo nicht möglich, zu minimieren.
  • Es wird eine möglichst hohe Wiederverwendungs- bzw. Recyclingquote angestrebt.

Über diese Kernthemen hinaus erwarten wir, dass sich die von uns betreuten Portfoliounternehmen aktiv mit solchen Umweltthemen auseinandersetzen, die sich aus ihrem spezifischen Unternehmensgegenstand ergeben können. Dazu gehören z. B. die Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt oder die Einführung einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Einkaufspolitik. 

2.1.2 Arbeit und Soziales: Förderung guter Arbeitsbedingungen und hoher Sozialstandards sowie das Erbringen eines positiven Beitrags für die Gesellschaft

Wir sind davon überzeugt, dass sichere Arbeitsbedingungen, Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung und attraktive Vergütungsmodelle zentrale Faktoren für die von uns betreuten Portfoliounternehmen darstellen, um hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu entwickeln. Darüber hinaus legen wir Wert darauf, dass jedes Portfoliounternehmen positive Beiträge in seinem jeweiligen Umfeld leistet, und unterstützen das ausdrücklich.

Wir erwarten, dass sich die Entscheidungsgremien der Portfoliounternehmen intensiv mit den folgenden Themen auseinandersetzen: 

  • Arbeitssicherheit, Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Bewahrung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds haben Vorrang.
  • Es werden Möglichkeiten zur Weiterbildung und zur persönlichen Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten.
  • Geschlechterverteilung in Führungspositionen und geeignete Maßnahmen, um den Anteil von Frauen zu erhöhen.
  • Die Vergütung erfolgt nach Systemen, die Erfolg und Leistung angemessen entlohnen.
  • Mitarbeiterzufriedenheit wird erhoben, ein kontinuierlich hohes Niveau wird angestrebt.
  • Tarifautonomie und Kollektivvertragsverhandlungsrecht werden anerkannt und respektiert.
  • Wir erwarten, dass internationale Konventionen zur Wahrung von Menschenrechten und zur Vermeidung von Kinderarbeit beachtet werden. Hierbei beziehen wir uns auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Universelle Erklärung der Menschenrechte.

Sollten in Folge von Wirtschafts- und/oder Unternehmenskrisen Maßnahmen zur Verringerung der Mitarbeiterzahlen unabdingbar sein, sind sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Organe der DBAG als Mitglieder in Beiräten bzw. Aufsichtsgremien der von uns betreuten Portfoliounternehmen ihrer hohen Verantwortung für den Erhalt der Arbeitsplätze bewusst. Dabei ist es unser Anspruch, dass die in sozialer und ökonomischer Hinsicht bestmögliche Lösung gefunden wird.

2.1.3 Unternehmensführung und Geschäftsethik: Einhaltung bestmöglicher Standards und Förderung einer guten Geschäftspraxis

Die Anwendung einer guten Corporate Governance ist wichtiger Bestandteil unserer Investitionsstrategie. Wir halten die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen durch die von uns betreuten Portfoliounternehmen für unabdingbar. Hier verfolgen wir eine „Null-Toleranz“-Politik. Insbesondere wenden wir uns strikt gegen jegliche Form von Korruption oder sonstige unethische Geschäftspraktiken. 

Bei der Prüfung von Investitionsmöglichkeiten in neue Beteiligungsunternehmen und während der Beteiligungsphase halten wir folgende Aspekte, die in Abschnitt 2.2. noch detaillierter beschrieben sind, für besonders wichtig:

  • Compliance in Transaktionsprozessen
  • Compliance-Systeme der Portfoliounternehmen
  • Aufsichts- bzw. Beiräte der Portfoliounternehmen

Wir tragen dieser Richtlinie im Investmentprozess für unsere sowie die von uns betreuten Investments Rechnung. Für uns umfasst der Investmentprozess unsere Beratungsleistungen bei der Durchführung der Investition, der späteren Beteiligungsphase und der Veräußerung der Beteiligungsunternehmen. Dieses Dokument soll dabei als nachvollziehbare Handlungsempfehlung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Organe der DBAG, die Mitglieder der Investitionsausschüsse der DBAG-Fonds und die Geschäftsführungen der Portfoliounternehmen dienen. 

2.2.1 Prüfung von Investitionsmöglichkeiten

Alle Investitionsmöglichkeiten, die den Investitionskriterien der jeweiligen Anlagestrategie entsprechen, werden analysiert. Dabei verbessert sich der Informationsstand regelmäßig abhängig vom jeweiligen Verlauf des Akquisitionsprozesses. Gerade zu Anfang stehen meist nur rudimentäre Informationen zur Verfügung.

Wir selbst investieren nicht in bestimmte Branchen oder Unternehmen (siehe Annex 1), und haben die Beachtung von Ausschlusskriterien den Investoren der von uns betreuten Investitionsprogramme auch vertraglich zugesagt. Solche Investitionsmöglichkeiten werden nicht (weiter-)verfolgt.

Bei der Prüfung neuer Beteiligungen finden die Regelungen zur Compliance in Transaktionsprozessen (d. h. in der Due Diligence und im Kaufvertrag zur Beteiligung an neuen Portfoliounternehmen) Anwendung. Sie sind Bestandteil des Compliance-Systems der DBAG.

2.2.2 Due Diligence

Die Due Diligence (sorgfältige Prüfung einer Investitionsmöglichkeit) beinhaltet immer auch die Analyse von Chancen und Risiken aus der Erfüllung bzw. Nichterfüllung von ESG-Kriterien. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass jede Investitionsmöglichkeit unterschiedlich und eine Generalisierung schwer möglich ist und dass die genannten ESG-Kriterien von unterschiedlicher Relevanz sind. Auch ist der Prüfungsumfang auf die zum Zeitpunkt der Prüfung zur Verfügung stehenden Informationen begrenzt. Gleichwohl berücksichtigen die Mitglieder des Investmentteams bzw. des Investment Advisory Teams in der Due Diligence einen einheitlichen Rahmen. Regelmäßig beziehen wir hier einen spezialisierten Berater ein, der diesen einheitlichen Rahmen um Geschäftsmodell-spezifische Aspekte ergänzt. 

ESG-Kriterien sind ein integraler Bestandteil einer jeden Due Diligence. Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien ist bindend für alle Mitglieder des Investmentteams bzw. Investment Advisory Teams; für jede potenzielle Transaktion wird eine klare Verantwortung für die Koordination der ESG-Due Diligence definiert. 

2.2.3 Investitionsvorschläge

Für unseren unternehmerischen Erfolg und den unserer Portfoliounternehmen ist es entscheidend, Nachhaltigkeitsaspekte in der Wertsteigerungsstrategie zu verankern. Deshalb erwarten wir, dass Investitionsvorschläge eine sorgfältige Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken aus ESG-(Kern-)Themen beinhalten, die in der Due Diligence identifiziert wurden. Den Mitgliedern der Investitions- bzw. Investment-Advisory-Ausschüsse dient dieser Bericht als Richtschnur. Die Mitglieder der Investitionsausschüsse sind verantwortlich für die Prüfung und Genehmigung der Investitionsvorschläge. 

2.2.4 Beteiligungsphase

Als Gesellschaftervertreter legen wir Wert darauf, dass für jedes von uns betreute Portfoliounternehmen ein Aufsichts- bzw. Beirat gebildet wird, dem regelmäßig sowohl unabhängige Unternehmerpersönlichkeiten als auch Organmitglieder bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DBAG angehören. 

Die Mitglieder dieser Aufsichts- und Beiräte sollen – soweit nicht ohnehin vom Gesetz vorgesehen – mit Kontrollrechten ausgestattet sein und der Geschäftsführung der Portfoliounternehmen beratend zur Seite stehen. Wir erwarten, dass die von uns betreuten Portfoliounternehmen regelmäßige Aufsichtsrats- bzw. Beiratssitzungen abhalten. Der Aufsichts- bzw. der Beirat der Portfoliounternehmen soll Strategie und Budget regelmäßig überprüfen und mit der Geschäftsführung diskutieren. Über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Organe der DBAG in den Aufsichts- bzw. Beiräten üben wir in Wahrnehmung einer Monitoringfunktion Einfluss während der Beteiligungsphase aus. 

Wir erwarten im Falle von neuen Portfoliounternehmen, dass diese, soweit noch nicht vorhanden, zügig ein zeitgemäßes Compliance Management-System einführen bzw. in der Due Diligence gefundene Defizite im Compliance Management-System zügig beheben. 

Basierend auf den in der Due Diligence gewonnenen Erkenntnissen erwarten wir, dass die Geschäftsführungen der Beteiligungsunternehmen, unterstützt von ihren Aufsichts- oder Beiräten, 

  • sich mit wesentlichen ESG-Aspekten, die im Due Diligence-Prozess identifiziert wurden, während der Beteiligungsphase befassen;
  • Maßnahmen ergreifen, um die ESG-Performance zu verbessern und ESG-Aspekte regelmäßig im Rahmen von Aufsichts- bzw. Beiratssitzungen behandeln;
  • aussagekräftige qualitative und quantitative ESG-Leistungsindikatoren zu definieren, die es ermöglichen, die Leistung bezüglich allgemeiner und wesentlicher unternehmensspezifischer ESG-Aspekte zu messen;
  • diese den Gesellschaftern und Aufsichts- bzw. Beiräten regelmäßig mindestens jährlich in geeigneter Weise zur Verfügung stellen; und
  • bei der Durchführung von Unternehmenszukäufen ESG-Kriterien in geeigneter Weise vor dem Erwerb prüfen.

Weiterhin erwarten wir, dass im Falle von schwerwiegenden Vorfällen mit ESG-Bezug durch die von uns betreuten Portfoliounternehmen eine zeitnahe Berichterstattung über den Vorfall einschließlich ergriffener Maßnahmen an den Aufsichts- bzw. Beirat erfolgt, soweit rechtlich zulässig und inhaltlich angemessen. Solche schwerwiegenden Vorfälle sind aus unserer Sicht z. B. Unfälle, die Personenschäden oder schwerwiegende Umweltverschmutzungen zur Folge haben, und schwerwiegende Compliance-Verstöße. Wir wollen in geeigneter Art und Weise über die ESG-Performance unseres Beteiligungsportfolios berichten.

2.2.5 Veräußerung

Wir sind der Überzeugung, dass die während der Beteiligungsphase ergriffenen Maßnahmen wertschützend wie auch wertsteigernd sind und sich dies in einem entsprechend höheren Veräußerungserlös niederschlägt. Im Vorfeld eines Veräußerungsprozesses bereitet das Management des Portfoliounternehmens, unterstützt von unseren Investmentteams oder Investment Advisory Teams, ESG-Daten auf, welche soweit möglich die erzielte Wertsteigerung durch die Integration und Förderung von ESG-Faktoren während der Beteiligungsphase für Nachfolgeinvestoren darlegen.  

2.2.6 Kommunikation an die Interessengruppen der DBAG 

Investor Relations und Unternehmenskommunikation tragen die gemeinsame Verantwortung für die Kommunikation über nachhaltiges Handeln und verantwortungsvolles Investieren gegenüber den Stakeholdern der DBAG. 

Bestandteil der Kommunikation gegenüber Aktionären, der Öffentlichkeit und den Investoren der DBAG-Fonds ist es, die ESG-Performance der DBAG sowie ihrer Portfoliounternehmen regelmäßig offenzulegen. Den Investoren der DBAG-Fonds wird die ESG-Performance der Portfolien mindestens einmal jährlich berichtet, sie ist auch Teil des jährlichen Investorentreffens.

3. ESG-Governance

3.1 ESG-Beauftragte(r)

Die DBAG hat eine(n) ESG-Beauftragte(n) bestellt, der/die an den Vorstand berichtet. Er/Sie ist dafür verantwortlich, diese Richtlinie entsprechend umzusetzen, regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. 

Der/die ESG-Beauftragte ist auch für die Identifizierung und Koordinierung des ESG-Trainingsbedarfs innerhalb der DBAG verantwortlich. Wir schulen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit sie wissen, wie die DBAG zum nachhaltigen Handeln und verantwortungsvollen Investieren steht. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen im Rahmen des Onboardings an Schulungsmaßnahmen teil und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besuchen einmal im Jahr eine Auffrischungsschulung.

3.2 ESG-Ausschuss

Die DBAG hat einen konzernweiten ESG-Ausschuss eingerichtet. Aufgabe des Ausschusses ist es, die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in allen Unternehmensbereichen der DBAG kontinuierlich zu verbessern. Dem Ausschuss, der sich vierteljährlich trifft, sitzt ein Vorstandsmitglied vor. 

Anhang 1

Die DBAG als geschäftsführende Gesellschafterin der DBG Advising GmbH & Co. KG hat beschlossen, nicht zu Transaktionen zu beraten, die Unternehmen betreffen, die nach den vor der Investition verfügbaren Due-Diligence-Informationen mehr als 20 Prozent ihrer Umsatzerlöse in einem der folgenden Sektoren (einschließlich Endmärkte) erzielen:

1. Landminen
2. Streubomben
3. Massenvernichtungswaffen
4. Pornografie
5. Glücksspiel
6. Kohlebergbau
7. Ölsande
8. Uranabbau
9. Unternehmen, die Verboten/Sanktionen durch Deutschland, die Europäische Union oder die Vereinten Nationen unterliegen