Bezugsrechtskapitalerhöhung um bis zu 3.760.998 neue Aktien beschlossen

Deutsche Beteiligungs AG (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT): Bezugsrechtskapitalerhöhung um bis zu 3.760.998 neue Aktien beschlossen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

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Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG („DBAG“ oder die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen beschlossen. Insgesamt werden in teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft bis zu 3.760.998 neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet je 3,55 Euro zu einem Bezugspreis von 28,00 Euro je Aktie ausgegeben, die Gesamtbruttoemissionshöhe beträgt demnach bis zu rund 105 Millionen Euro. Dadurch erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von 53.386.664,43 Euro um bis zu 13.346.664,33 Euro (entsprechend rund 25 Prozent des derzeitigen Grundkapitals) auf bis zu 66.733.328,76 Euro. Für einen Spitzenbetrag von zwei neuen Aktien ist das Bezugsrecht ausgeschlossen worden. Die neuen Aktien sind vom 1. Oktober 2020 an gewinnberechtigt.

Aktionäre der DBAG erhalten ein mittelbares Bezugsrecht und können für vier gehaltene Aktien eine neue Aktie zum Bezugspreis erwerben.Wesentliche Aktionäre haben angekündigt, die Kapitalmaßnahme positiv zu begleiten und rund 22 Prozent der angebotenen Aktien zu beziehen. Die Mitglieder des Vorstands beabsichtigen, ihre Bezugsrechte vollumfänglich auszuüben.Die Bezugsfrist soll, vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Internetseite der Gesellschaft (www.dbag.de), am Mittwoch, 14. April 2021 beginnen und am Dienstag, 27. April 2021 (jeweils einschließlich) enden. Etwaige nicht bezogene Aktien sollen nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung platziert oder über die Börse veräußert werden.

Die Bezugsrechte für die neuen Aktien (ISIN: DE000A3E4951 / WKN: A3E495) sollen, vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, voraussichtlich von Mittwoch, 14. April 2021 an bis einschließlich Donnerstag, 22. April 2021, 12:00 Uhr MESZ am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und dem Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) (Xetra und Xetra-Spezialist) gehandelt werden. Alle von der Gesellschaft bereits ausgegebenen Aktien werden voraussichtlich von Mittwoch, 14. April 2021 an am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse „ex Bezugsrecht“ notiert. Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am Montag, 3. Mai 2021 in die bestehende Notierung am regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Frankfurt und Düsseldorf sowie im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.

Die DBAG beabsichtigt, den Emissionserlös zur Finanzierung von laufenden, jedoch noch nicht abgeschlossenen Investitionen sowie zur Finanzierung zukünftiger Investitionen an der Seite von Private-Equity-Fonds, die von der DBAG beraten oder verwaltet werden, insbesondere an der Seite des jüngst aufgelegten DBAG Fund VIII, sowie für langfristige Unternehmens­beteiligungen und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Der Vorstand
Frankfurt am Main, 12. April 2021

Mitteilende Person: Roland Rapelius, Leiter Investor Relations

ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG

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