Mitteilung nach § 15 WpHG
Deutsche Beteiligungs AG, WKN A1TNUT
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG (DBAG) werden der Hauptversammlung eine Ausschüttung von 2,00 Euro je Aktie vorschlagen. Der Vorschlag sieht eine Basisdividende von 0,40 Euro je Aktie und eine Sonderdividende von 1,60 Euro je Aktie vor. Ein entsprechender Beschluss wurde heute gefasst. Im Vorjahr waren 1,20 Euro je Aktie (davon 0,40 Euro Basisdividende) ausgeschüttet worden.
Damit setzt die DBAG ihre Dividendenpolitik unverändert fort: Neben einer Basisdividende soll nach erfolgreichen Veräußerungen und einem entsprechenden realisierten Veräußerungsgewinn eine Sonderdividende gezahlt werden. Grundlage der jetzt vorgeschlagenen Sonderdividende ist die Veräußerung der Beteiligung an der Homag Group AG im Juli 2014.
Das Konzernergebnis der Deutschen Beteiligungs AG (IFRS) für das Geschäftsjahr 2013/2014 (1. November bis 31. Oktober) beträgt vorläufig 47,8 Millionen Euro. Das Konzernergebnis beruht neben dem Abgangsgewinn aus der Homag-Transaktion auf nicht realisierten Wertsteigerungen der Unternehmen im Portfolio der Deutschen Beteiligungs AG. Das Gesamtergebnis beträgt vorläufig 41,4 Millionen Euro. Im Geschäftsjahr 2012/2013 waren ein Konzernergebnis von 32,3 Millionen Euro und ein Gesamtergebnis von 28,6 Millionen Euro erreicht worden.
Das Eigenkapital je Aktie ist 2013/2014 von 20,36 Euro zu Geschäftsjahresbeginn auf vorläufig 22,18 Euro je Aktie zum Bilanzstichtag gestiegen. Unter Berücksichtigung der im März 2014 ausgeschütteten Bardividende von insgesamt 1,20 Euro je Aktie errechnet sich für das Geschäftsjahr 2013/2014 eine Rendite auf das Eigenkapital je Aktie von 15,8 Prozent (vorläufig). 2012/2013 hatte die Rendite auf das Eigenkapital je Aktie 11,5 Prozent betragen.
Der vollständige Jahresabschluss soll am 22. Januar 2015 veröffentlicht werden.
Der Vorstand
Frankfurt am Main, 27. November 2014