DBAG richtet Portal für Videobotschaften ein
Zum zweiten Mal musste die Hauptversammlung der Deutschen Beteiligungs AG (DBAG) ohne die persönliche Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten werden. So bildete das Gesellschaftshaus des Frankfurter Palmengarten erneut lediglich die Kulisse für die Übertragung der Online-Hauptversammlung.
Erste Online-Übertragung bereits 2004
Mit einem solchen Live-Stream hat die DBAG nicht erst seit vergangenem Jahr Erfahrung. Sie überträgt ihre Hauptversammlung schon seit 2004 vollständig in Bild und Ton im Internet. Die DBAG ermöglicht so allen Aktionärinnen und Aktionären, aber auch anderen Interessenten, die Hauptversammlung in voller Länge, also einschließlich der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten zu verfolgen.
In diesem Jahr hat die DBAG ihr freiwilliges Angebot erweitert: Allen Aktionären stand es offen, ihre Fragen in Form eines bis zu drei Minuten langen Videos einzureichen oder eine Stellungnahme in bewegten Bildern zu machen. Christian Retkowski vertritt die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, SdK. Er hat ein kurzes Video in das Aktionärsportal eingestellt. Damit Aktionäre in ihren Fragen auch auf die Hauptversammlungsrede des Vorstands Bezug nehmen konnten, wurde die Rede des Vorstandssprechers Torsten Grede bereits mehr als einen Tag vor Ablauf der Frist für das Einreichen der Fragen veröffentlicht.
Der Teilnahmequote hat die besondere Form der HV erneut nicht geschadet: Es waren 56 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten, ebenso viel wie im Vorjahr, aber vier Prozentpunkte mehr als in der zunächst letzten Vor-Corona-HV 2020. Die sechs Beschlussvorschläge wurden mit Zustimmungsanteilen zwischen 94,8 und 99,9 Prozent allesamt angenommen.
In welcher Form die Hauptversammlung im kommenden Jahr stattfinden wird, ist – ganz abgesehen vom Fortgang der Pandemie – noch offen. Aktuell wird mit den unterschiedlichen Interessengruppen am Kapitalmarkt der Referentenentwurf zur virtuellen Hauptversammlung konsultiert. Die Parteien, die die neue Bundesregierung tragen, hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, Online-Hauptversammlungen dauerhaft zu ermöglichen. „Wir sind grundsätzlich offen für Innovationen und begrüßen den Vorstoß der Regierung, dass Aktiengesellschafften auch künftig die Online-Hauptversammlung als zusätzliche Versammlungsform nutzen können sollen“, sagte DBAG-Vorstandsmitglied Jannick Hunecke während der jüngsten HV der DBAG auf die entsprechende Frage einer Aktionärin, allerdings: „Wir werden zunächst die gesetzlichen Änderungen abwarten müssen, um dann zu bewerten, in welchem Format und mit welcher konkreten Ausgestaltung wir künftige Hauptversammlungen durchführen können.“