Schädliche Emissionen, Mitarbeiterzufriedenheit und Geschlechtergerechtigkeit stärker im Fokus
Die DBAG integriert ökologische und soziale Belange sowie den Anspruch an eine gute Unternehmensführung noch stärker in ihr Geschäft. Dazu wurde jetzt die seit 2014 bestehende sogenannte ESG-Richtlinie ergänzt. Die auf der Website veröffentlichte Richtlinie beschreibt das Engagement der DBAG für Nachhaltigkeit im Allgemeinen und den Ansatz zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während des gesamten Investitionsprozesses. Und sie skizziert die Erwartungen und Standards der DBAG, wie sie mit ihren Portfoliounternehmen im Kontext der Nachhaltigkeit zusammenarbeitet.
Wichtige Ergänzungen betreffen das Erfassen schädlicher Treibhausgasemissionen, die Mitarbeiterzufriedenheit und die Geschlechtergerechtigkeit. Nahezu unverändert konnten die Handlungsanweisungen zur Corporate Governance bleiben: „Vieles von dem, was jetzt unter der Überschrift ESG propagiert wird, entspricht den ethischen Standards, die seit jeher zu unserer Unternehmenskultur gehören“, so Vorstandssprecher Torsten Grede. Dies gilt zum Beispiel für die „Null-Toleranz“-Politik mit Blick auf das Einhalten gesetzlicher Regelungen durch die DBAG und die von ihr betreuten Portfoliounternehmen. Die DBAG wendet sich strikt gegen jegliche Form von Korruption oder sonstige unethische Geschäftspraktiken. Um den hohen Anspruch an regelgetreues Verhalten („Compliance“) innerhalb der DBAG und im Umgang mit den Portfoliounternehmen zu erfüllen, wurde bereits 2012 ein umfassendes Compliance-System eingeführt, zu dem zum Beispiel eine verpflichtende Schulung (einmal jährlich) für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DBAG und ein Whistleblower-System gehören.
ESG-Kriterien beeinflussen immer stärker die Kapitalverfügbarkeit. Zunehmend knüpfen etwa die Investoren der DBAG-Fonds ihre Kapitalzusagen an die Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Investitionsprozess der DBAG. Sie erwarten zunehmend eine hohe Verbindlichkeit. Dies gilt in gleichem Maß für Aktieninvestoren. Mit ihrer Taxonomie-Verordnung adelt die Europäische Union bestimmte Vorhaben als „grünes Investment“. Banken bieten einen Zinsvorteil bei Fremdfinanzierungen, wenn die Mittel unter bestimmten ESG-Kriterien fließen. Diese Entwicklung betrifft die DBAG also auf mehreren Ebenen.
Die größte Bedeutung kommt dabei den Portfoliounternehmen zu. ESG-Kriterien sind deshalb ein integraler Bestandteil einer jeden Due Diligence. Weil es sowohl für den unternehmerischen Erfolg der DBAG als auch der Portfoliounternehmen entscheidend ist, Nachhaltigkeitsaspekte in der Wertsteigerungsstrategie zu verankern, sollen die Investitionsvorschläge eine sorgfältige Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken aus ESG-(Kern-) Themen beinhalten, die in der Due Diligence identifiziert wurden. Während der Beteiligungsphase sollen konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um die ESG-Performance zu verbessern. Dazu sind aussagekräftige qualitative und quantitative ESG-Leistungsindikatoren erforderlich, die es ermöglichen, die Leistung bezüglich allgemeiner und wesentlicher unternehmensspezifischer ESG-Aspekte zu messen. Die meisten bestehenden Portfoliounternehmen haben solche Indikatoren bereits im vergangenen Jahr festgelegt.
Die ESG-Richtlinie enthält auch eine Liste von Geschäften, in die nicht investiert werden soll, sofern die betreffenden Unternehmen mehr als 20 Prozent ihrer Umsatzerlöse damit erzielen. Dazu gehören zum Beispiel Glücksspiel sowie der Kohlebergbau und der Uranabbau.