Deutsche Beteiligungs AG (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT): Vorstand schlägt Dividende in Höhe von 1,60 Euro je Aktie vor
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch
Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG (DBAG) hat heute beschlossen, dem Aufsichtsrat der DBAG auf Basis des vorläufigen, noch ungeprüften Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020/2021 die Ausschüttung einer Dividende von 1,60 Euro je Aktie (Geschäftsjahr 2019/2020: 0,80 Euro) vorzuschlagen. Die Höhe der jetzt vorzuschlagenden Dividende übersteigt die Prognose der Gesellschaft zu einer für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu erwartenden Dividende von 1,00 bis 1,20 Euro je Aktie deutlich.
Der Gewinnverwendungsvorschlag soll nach Feststellung des testierten Jahresabschlusses der DBAG der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns vorgelegt werden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats in seiner Bilanzsitzung am 1. Dezember 2021 sowie der Aktionäre im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Februar 2022 entspricht die nun vorgeschlagene Dividende von 1,60 Euro je Aktie auf Basis des Durchschnittskurses (Xetra) im Geschäftsjahr 2020/2021 einer Dividendenrendite von 4,5 Prozent.
Der vollständige, testierte Jahres- und Konzernabschluss 2020/2021 soll am 2. Dezember 2021 veröffentlicht werden.
Der Vorstand
Frankfurt am Main, 18. November 2021
Mitteilende Person: Roland Rapelius, Leiter Investor Relations