DBAG ECF III

Der DBAG ECF III (DBAG Expansion Capital Fund Second New Vintage) hat drei Management-Buy-outs mittelständischer Familienunternehmen strukturiert; zwei der Unternehmen wurden von ihren Gründern veräußert. Zwei Unternehmen haben ein Geschäftsmodell aus dem Sektor Breitband-Telekommunikation, das dritte ist ein Software-Entwickler.

Portfolio

Unternehmen Sektor Erwerb Veräußerung
Deutsche Infrastruktur und Netzgesellschaft mbH (DING); Fusion mit vitronet im Mai 2021 Breitband-Telekommunikation November 2019  
Solvares IT-Services und Software Oktober 2018  
BTV Multimedia Breitband-Telekommunikation August 2018 Mai 2023

 

Kurzinformation DBAG ECF III

Seit 2017 erneuern die Investoren ihre Kapitalzusagen alle zwei Jahre. Damit kann der Fonds stets Beteiligungen mit einer Laufzeit von rund zehn Jahren zusagen, was gerade für Wachstumsfinanzierungen von hoher Bedeutung ist.

Die Investitionsperiode des DBAG ECF III dauerte von Juni 2018 bis Dezember 2020.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten in Bezug auf die DBG Managing Partner GmbH & Co. KG

Die DBG Managing Partner GmbH & Co. KG ist eine gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und als solche zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) verpflichtet.

Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen
Die DBG Managing Partner GmbH & Co. KG bezieht, wie in 2.2. der Richtlinie „Nachhaltigkeit und verantwortungsvolles Investieren“ beschrieben, Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungsprozesse ein. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die DBG Managing Partner GmbH & Co. KG ist sich der Relevanz einer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen bewusst. Derzeit berücksichtigt sie jedoch nicht nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art. 4 SFDR und verwendet daher auch nicht die in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, RTS) aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren, um potenzielle nachteilige Auswirkungen zu ermitteln und zu bewerten. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Da die SFDR und die begleitenden RTS, die die zu verwendenden Nachhaltigkeitsindikatoren festlegen und Einzelheiten zu den verpflichtenden Verfahren für die Erhebung der entsprechenden Daten auf Ebene der Portfoliounternehmen enthalten, relativ neue Rechtsakte sind, gibt es bislang nur wenig praktische Erfahrung bei Anwendung ihrer jeweiligen Bestimmungen. Es bestehen daher erhebliche Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Anwendung dieser Bestimmungen. Darüber hinaus ist die DBG Managing Partner GmbH & Co. KG ihrer Ansicht nach derzeit nicht in der Lage, alle nach der SFDR erforderlichen Daten zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen systematisch, konsistent und zu angemessenen Kosten zusammenzutragen.

Diese Entscheidung unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung durch die Geschäftsführung der DBG Managing Partner GmbH & Co. KG. Wenn und so weit die Rechtsunsicherheiten ausgeräumt sind, sich eine praktikable Markt- und Verwaltungspraxis entwickelt hat und die Datenverfügbarkeit sichergestellt werden kann, wird die DBG Managing Partner GmbH & Co. KG eine Neubewertung der derzeitigen Entscheidung bzgl. der Berücksichtigung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen vornehmen. 

Informationen über die Vergütungspolitik
Als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verfügt die DBG Managing Partner GmbH & Co. KG nicht über eine ausformulierte Vergütungsrichtlinie gemäß den Vorgaben des KAGB. Jedoch berücksichtigt die DBG Managing Partner GmbH & Co. KG Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Vergütungspolitik angemessen und ihre Vergütungspolitik steht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Das Vergütungssystem der DBG Managing Partner GmbH & Co. KG bietet keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die DBG Managing Partner GmbH & Co. KG oder auf die von ihr verwalteten alternativen Investmentfonds einzugehen.